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![]() DEMOKRATISCHE UNION - Unionsstrafgericht I. Instanz - Untersuchungshaftbefehl Auf Antrag der Unionsanwaltschaft wird gegen Herrn Dr. Alexander von Romanow-Bernstein wohnhaft in Manuri, Katista Bürgernummer 100214 nach § 1 II Nr. 2 und 3 UHaftG Haftbefehl erlassen. Gründe: Herr von Romanow-Bernstein steht im dringenden Tatverdacht sich einer Landesverräterischen Auskundschaftung im Sinne des § 60 StGB schuldig gemacht zu haben. Einer Landesverräterischen Auskundschaftung nach $ 60 StGB macht sich schuldig, wer sich ein Staatsgeheimnis beschafft, um es zu verraten oder wer für eine fremde Macht geheimdienstliche Agententätigkeit gegen die Demokratische Union oder eines ihrer Länder ausübt. Auf Grund eines der Unionsanwaltschaft vorliegenden Dossiers welches von Herrn Dr. von Romanow-Bernstein an Herrn Prof. Dr. Schrobi übersandt wurde ist davon auszugehen, dass Herr Dr. von Romanow-Bernstein sich Geheimdokument des Verteidigungsministeriums, welche unter anderem Planungen einer fremden Macht für einen Angriffskrieg gegen die Demokratische Union enthält. Angesichts der schwere der Herrn Dr. von Romanow-Bernstein vorgeworfenen Tat ist davon auszugehen, dass sich Herr Dr. von Romanow-Bernstein dem Strafverfahren zu entziehen versuchen könnte. Auch die Gefahr der Verdunkelung kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Hinsichtlich der weiteren Ermittlungen der Unionsanwaltschaft ist es daher unerlässlich Herrn Dr. von Romanow-Bernstein in Untersuchungshaft zu nehmen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass er die weiteren Ermittlungen behindern könnte. Der Haftbefehl ist somit nach § 1 II Nr. 2 und 3 UHaftG begründet. Die Unionspolizei wird angewiesen den Beschuldigten nach seiner Festnahme unverzüglich dem zuständigen Haftrichter vorzuführen. Der zuständige Haftrichter am Obersten Unionsgericht ![]() 24.05.2007 |
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| Original von Christian von Metternich Einer Landesverräterischen Auskundschaftung nach $ 60 StGB macht sich schuldig, wer sich ein Staatsgeheimnis beschafft, um es zu verraten oder wer für eine fremde Macht geheimdienstliche Agententätigkeit gegen die Demokratische Union oder eines ihrer Länder ausübt. |
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| Original von Montgomery Scott Laut dem Unionskanzler erhielt Herr Romanov-Bernstein das Dokument zum Zwecke der Ausübung seiner Pflichten als Mitglied des Diplomatischen Corps. Von einer Beschaffung zum Zwecke des Verrats kann also nicht die Rede sein. Auch für eine geheimdienstliche Agententätigkeit sehe ich keinen Anhaltspunkt. |
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