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-------- Gesetz zur Änderung des "Gesetzes über die Tätigkeitsberichte von Ministerpräsident und Senator" (http://forum.dunion.de/thread.php?threadid=10620)
| Zitat: |
| Gesetz zur Änderung des "Gesetzes über die Tätigkeitsberichte von Ministerpräsident und Senator" §1 §1 (1) wird wie folgt geändert: "Der Ministerpräsident der freien Republik Katista legt im Abstand von maximal einundzwanzig Tagen dem Landtag einen Bericht darüber vor, welche Tätigkeiten von ihm oder einem Mitglied der Landesregierung in Angriff genommen oder abgeschlossen wurden." §2 §2 wird wie folgt geändert: "(1) Der Senator der freien Republik Katista legt im Abstand von maximal einundzwanzig Tagen dem Landtag einen Bericht darüber vor, welche Anträge im Unionsrat zur Aussprache und Abstimmungen standen und wie das Stimmverhalten des Senators aussah." (2) Der Senator hat ebenfalls darüber zu informieren, ob er plant eigene Anträge einzubringen. (3) Im Anschluß an den Bericht hat jedes Landtagsmitglied das Recht, eine Frage an den Senator zu stellen, sowie eine Folgefrage auf die Antwort des Senators. §3 Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. |
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