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Geschrieben von Alexander Krüger am 12.05.2012 um 00:02:

  Erstes Gesetz zur Änderung des Wahlgesetzes

Zitat:

Erstes Gesetz zur Änderung des Wahlgesetzes

§ 1

Folgendes wird als Paragraph 5a in das Wahlgesetz der freien Republik Katista eingefügt:
"§5a - Dauer einer Wahlperiode
(1) Eine Wahlperiode des Ministerpräsidenten beträgt 4 Monate. Es sind frühestens 2 Wochen vor Ablauf der Periode, spätestens aber 2 Wochen nach Ablauf Wahlen auszuschreiben.

§2

Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.


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