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-------- Erstes Gesetz zur Änderung des Wahlgesetzes (http://forum.dunion.de/thread.php?threadid=10619)
Zitat: |
Erstes Gesetz zur Änderung des Wahlgesetzes § 1 Folgendes wird als Paragraph 5a in das Wahlgesetz der freien Republik Katista eingefügt: "§5a - Dauer einer Wahlperiode (1) Eine Wahlperiode des Ministerpräsidenten beträgt 4 Monate. Es sind frühestens 2 Wochen vor Ablauf der Periode, spätestens aber 2 Wochen nach Ablauf Wahlen auszuschreiben. §2 Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. |
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