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-------- [Aussprache] Gesetz über die die Amtssprache und die Regionalsprachen (http://forum.dunion.de/thread.php?threadid=10082)
Geschrieben von Alexander Krüger am 29.10.2011 um 19:40:
[Aussprache] Gesetz über die die Amtssprache und die Regionalsprachen
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Landespräsidium beantragt das folgende Gesetz.
Das Wort ist erteilt.
Zitat: |
Gesetz über die die Amtssprache und die Regionalsprachen
§ 1
Die Amtssprache des Landes Salbor-Katista ist imperianisch.
§ 2
Sämtliche Urkunden, Erlässe, Verordnungen, Gesetze sowie öffentliche Bekanntmachungen (amtlicher Schriftverkehr) von seiten der öffentlichen Behörden und Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts des Landes Salbor-Katista sind in imperianischer Sprache zu veröffentlichen. Optional sind Veröffentlichungen in der Sprache Katistaans, der Sprache Salborska oder der Sprache Hulländisch.
§ 3
(1) Bürger des Landesteils Katista haben das Recht jeglichen Schriftverkehr gegenüber staatlichen Institutionen des Landesteils in der Sprache Katistaans zu führen. Sie dürfen jedes Schreiben in der Sprache Katistaans verfassen und müssen eine Antwort in der Sprache Katistaans erhalten.
(2) Bürger des Landesteils Salbors haben das Recht jeglichen Schriftverkehr gegenüber staatlichen Institutionen des Landesteils in der Sprache Salborska zu führen. Sie dürfen jedes Schreiben in der Sprache Salborska verfassen und müssen eine Antwort in der Sprache Salborska erhalten.
(3) Bürger der Stadt Funnix haben das Recht jeglichen Schriftverkehr gegenüber staatlichen Institutionen der Stadt Funnix in der Sprache Hulländisch zu führen. Sie dürfen jedes Schreiben in Hulländischer Sprache verfassen und müssen eine Antwort in Salborska erhalten.
§4 Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft. |
Geschrieben von Alexander Krüger am 29.10.2011 um 19:48:
Sehr geehrte Damen und Herren,
dieses Gesetz schafft eine Rechtsgrundlage über eine Amtssprache. Zugleich bekommen die Regionalsprachen in unserem Lande einen hohen Wert beigemessen und haben weiterhin einen hohen Wert in ihrem jeweiligen Gebiet.
Ich bitte um Zustimmung.
Geschrieben von Hajo Poppinga am 02.11.2011 um 14:41:
Findet meine Zustimmung, wenn in § 3 Abs. 3 Satz 2. 2. HS "Salborska" in Hulländisch geändert wird.
Geschrieben von Hajo Poppinga am 02.11.2011 um 14:48:
Die jeweiligen Landesteile dürften übrigens gar nicht so viele Institutionen haben. Es wäre wohl besser in § 3 "Institutionen des Landes und des Landesteils" zu schreiben.
Geschrieben von Alexander Krüger am 02.11.2011 um 17:08:
Zitat: |
Original von Hajo Poppinga
Findet meine Zustimmung, wenn in § 3 Abs. 3 Satz 2. 2. HS "Salborska" in Hulländisch geändert wird.
|
Wird korrigiert. Danke für den Hinweis.
Geschrieben von Alexander Krüger am 02.11.2011 um 17:10:
Zitat: |
Original von Hajo Poppinga
Die jeweiligen Landesteile dürften übrigens gar nicht so viele Institutionen haben. Es wäre wohl besser in § 3 "Institutionen des Landes und des Landesteils" zu schreiben. |
Naja, unter Institutionen verstehe ich auch Schulen, Kindergärten, die KFZ-Zulassungsstelle, Rathäuser etc.
Wenn man in dem Paragraph allgemein vom Land sprechen würde, müsste man im Landesteil Salbor ja dem nach eine Anfrage in Hulländisch beantworten können. Das wäre ja Schwachsinn.
Geschrieben von Hajo Poppinga am 02.11.2011 um 18:41:
Zitat: |
Original von Alexander Krüger
Zitat: |
Original von Hajo Poppinga
Die jeweiligen Landesteile dürften übrigens gar nicht so viele Institutionen haben. Es wäre wohl besser in § 3 "Institutionen des Landes und des Landesteils" zu schreiben. |
Naja, unter Institutionen verstehe ich auch Schulen, Kindergärten, die KFZ-Zulassungsstelle, Rathäuser etc. |
Dann ist das mißverständlich formuliert. Ein Rathaus ist ja bspw. eine Institution der Stadt, der es gehört.
Zitat: |
Wenn man in dem Paragraph allgemein vom Land sprechen würde, müsste man im Landesteil Salbor ja dem nach eine Anfrage in Hulländisch beantworten können. Das wäre ja Schwachsinn. |
Das wäre kein Schwachsinn - es wäre vielmehr vom Sinn und Zweck des Gesetzes abhängig. Was möchten Sie denn erreichen - soll jeder Bürger das Recht haben, in einer, ihm zugehörigen, angestammten Heimatsprache mit staatlichen Behörden zu verkehren?
So wie das da jetzt steht, ist der Gebrauch von Salborska ja in dem Moment ausgeschlossen, wo sich bspw. die KFZ-Zulassungstelle in Katista befindet (wenn man mal annimmt, daß es davon nur eine gibt).
Geschrieben von Alexander Krüger am 05.11.2011 um 11:43:
Welche Formulierung würden Sie denn anstatt des Begriffes "staatliche Institutionen" wählen? "Einrichtungen, die sich in öffentlicher Trägerschaft befinden"?
Nein, nein. Ziel des Gesetzes soll es sein, dass er innerhalb seines Heimatlands, Salbor oder Katista, oder eben in der Stadt Funnix in der dort üblichen Sprache mit Behörden etc. verkehren kann. Ich denke, es ist nicht zumutbar, dass jeder Beamte Salbor beispielsweise Katistaans sprechen muss.
Geschrieben von Hajo Poppinga am 05.11.2011 um 20:56:
Ich äußere mich bis spätestens morgen Mittag.
Geschrieben von Hajo Poppinga am 07.11.2011 um 11:48:
Zitat: |
Original von Alexander Krüger
Welche Formulierung würden Sie denn anstatt des Begriffes "staatliche Institutionen" wählen? "Einrichtungen, die sich in öffentlicher Trägerschaft befinden"? |
Prinzipiell würde ich den Begriff so nicht ändern. Ich würde vielmehr das "des" durch ein "im" ersetzen. Also Institutionen im Landesteil XY usw.
Zitat: |
Nein, nein. Ziel des Gesetzes soll es sein, dass er innerhalb seines Heimatlands, Salbor oder Katista, oder eben in der Stadt Funnix in der dort üblichen Sprache mit Behörden etc. verkehren kann. Ich denke, es ist nicht zumutbar, dass jeder Beamte Salbor beispielsweise Katistaans sprechen muss. |
Ja und Nein. Ich kann Ihre Intention verstehen und unterstütze sie - trotzdem frage ich mich, weshalb wir Imperianisch als Amtssprache den Salboresen aufzwingen? In Katista wird es ja vielfach gesprochen, klar, aber in Salbor?
Geschrieben von Alexander Krüger am 07.11.2011 um 12:01:
In der gesamten Union ist imperianisch Umgangs- und Amtssprache. Warum sollte das in Salbor anders sein? Wie Sie wissen, wurden dort beispielsweise Gesetze immer in Imperianisch veröffentlicht. Die Menschen in Salbor sprechen Salborsk, aber eben auch Imperianisch. Ich neige sogar dazu zu sagen, dass Imperianisch dort von einer größeren Anzahl von Menschen angewandt wird.
Wenn wir nur von Institutionen sprechen würden, ziehen wir keine Grenze. Was ist eine Institution? Der kleine Fußballverein? Was ist, wenn dort keiner die Regionalsprache beherrscht? Dann müssten extra Mitarbeiter für Anfragen besetellt werden, eine Kosten- und Bürokratiespirale entstünde.
Geschrieben von Hajo Poppinga am 07.11.2011 um 12:03:
Ja, staatliche Institutionen natürlich.
Geschrieben von Alexander Krüger am 07.11.2011 um 12:07:
Da haben wir uns ja schön einmal im Kreis gedreht.
Also doch die Formulierung "staatliche Institutionen"?
Geschrieben von Hajo Poppinga am 07.11.2011 um 12:24:
Nein, nicht wirklich. Es muß "staatliche Institutionen
im Landesteil" heißen, nicht
des Landesteils. Weil es natürlich kaum staatliche Institutionen gibt, die der Landesteil unterhält.
Ich hoffe, jetzt haben wir uns verstanden.
Geschrieben von Alexander Krüger am 07.11.2011 um 12:30:
Hach Gott, solang um den heißen Brei herumgeredet.

Hier der finale Entwurf:
Gut so?
Zitat: |
Gesetz über die die Amtssprache und die Regionalsprachen
§ 1
Die Amtssprache des Landes Salbor-Katista ist imperianisch.
§ 2
Sämtliche Urkunden, Erlässe, Verordnungen, Gesetze sowie öffentliche Bekanntmachungen (amtlicher Schriftverkehr) von seiten der öffentlichen Behörden und Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts des Landes Salbor-Katista sind in imperianischer Sprache zu veröffentlichen. Optional sind Veröffentlichungen in der Sprache Katistaans, der Sprache Salborska oder der Sprache Hulländisch.
§ 3
(1) Bürger des Landesteils Katista haben das Recht jeglichen Schriftverkehr gegenüber staatlichen Institutionen im Landesteil in der Sprache Katistaans zu führen. Sie dürfen jedes Schreiben in der Sprache Katistaans verfassen und müssen eine Antwort in der Sprache Katistaans erhalten.
(2) Bürger des Landesteils Salbors haben das Recht jeglichen Schriftverkehr gegenüber staatlichen Institutionen im Landesteil in der Sprache Salborska zu führen. Sie dürfen jedes Schreiben in der Sprache Salborska verfassen und müssen eine Antwort in der Sprache Salborska erhalten.
(3) Bürger der Stadt Funnix haben das Recht jeglichen Schriftverkehr gegenüber staatlichen Institutionen in der Stadt Funnix in der Sprache Hulländisch zu führen. Sie dürfen jedes Schreiben in Hulländischer Sprache verfassen und müssen eine Antwort in Hulländischer Sprache erhalten.
§4 Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft. |
Geschrieben von Hajo Poppinga am 07.11.2011 um 12:34:
Kein Einwände.
Geschrieben von Alexander Krüger am 07.11.2011 um 12:42:
Dann ab damit.
Aussprache beendet.
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